stehmann’s blog
Just another FSFE Fellowship Blogs weblog
Apache OpenOffice 4.1.2 ist verfügbar
October 29th, 2015
“Was lange währt, wird endlich gut.” sagt der Volksmund. Das Sprichwort will sagen, dass endlich – nach längerer Zeit – ein vorzeigbares Ergebnis konstatiert werden kann.
Rechtzeitig zur OpenRheinRuhr und zur T-DOSE hat Apache OpenOffice die Version 4.1.2 seiner Freien Officesuite herausgebracht. Dies bedurfte großer Anstrengungen unter widrigen Umständen, zeigt aber: Apache OpenOffice lebt und ist produktiv!
Und es zeigt, welche Prioritäten die Gemeinschaft der Entwickler setzt, nämlich Bugfixing zuerst!
Jetzt sind noch einige Anpassungen an den Webseiten des Projektes vorzunehmen und auch sonst ist noch einiges zu tun, aber das Wichtigste ist geschafft.
Einmal kurz durchatmen und dann geht es wieder los: Nach dem Release ist vor dem Release!
Der Gerichtshof der Europäischen Union stärkt den Datenschutz
October 6th, 2015
Nach Snowdens Enthüllungen glaubte wohl nur noch obrigkeitshörig jemand daran, die USA seien ein “sicherer Hafen” für unsere persönlichen Daten, der auch daran glaubt, dass der Klapperstorch die Babys bringt. Dies ließ die herrschenden Politiker jedoch unbeeindruckt. Daher musste der Gerichtshof der Europäischen Union die in der EU verbrieften Grundrechte zur Geltung bringen.
Durch sein Urteil vom 06.10.2015 in der Rechtssache C-362/14 hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Datenschutz gestärkt.
Danach können die mit einer Beschwerde befassten nationalen Datenschutzbehörden, auch wenn es eine Entscheidung der Kommission gibt, in der festgestellt wird, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, prüfen, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in dieses Land die Anforderungen des Unionsrechts an den Schutz dieser Daten eingehalten werden, und sie können, ebenso wie die betroffene Person, die nationalen Gerichte anrufen, damit diese ein Ersuchen um Vorabentscheidung zur Prüfung der Gültigkeit der genannten Entscheidung stellen.
Der Gerichtshof führt hierzu aus, dass die Existenz einer Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleiste, die Befugnisse, über die die nationalen Datenschutzbehörden aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der entsprechenden Richtlinie verfügen, weder beseitigen noch auch nur beschränken kann.
Der Gerichtshof ist dann dafür zuständig, einen Rechtsakt der Union für ungültig zu erkären.
In Ausübung dieser Kompetenz hat der Gerichtshof die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der sogenannten “Safe-Harbor-Regelung” ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, für ungültig erklärt.
Hierbei hat der Gerichtshof als relevant festgestellt, dass die amerikanische Safe-Harbor-Regelung nur für die amerikanischen Unternehmen gilt, die sich ihr unterwerfen, nicht aber für die Behörden der USA. Außerdem haben nach der Feststellung des Gerichtshofes die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen der Vereinigten Staaten Vorrang vor der Safe-Harbor-Regelung, so dass die amerikanischen Unternehmen ohne jede Einschränkung verpflichtet sind, die in dieser Regelung vorgesehenen Schutzregeln unangewandt zu lassen, wenn sie in Widerstreit zu solchen Erfordernissen stehen. Der erlaubte Zugriff von us-amerikanischen Behörden auf Daten in den USA verletze “den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens”. Die amerikanische Safe-Harbor-Regelung ermöglicht Eingriffe der amerikanischen Behörden in die Grundrechte der Personen, wobei in der Entscheidung der Kommission weder festgestellt werde, dass es in den USA Regeln gibt, die dazu dienen, etwaige Eingriffe zu begrenzen, noch, dass es einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gegen solche Eingriffe gibt, was wiederum “den Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz”, das dem Wesen eines Rechtsstaats inhärent sei, verletze.
Zutreffenderweise hat der Gerichtshof damit den Feigenblattcharakter der sogenannten “Safe-Harbor-Regelung” entlarvt.
Ebenso erfreulich ist, dass er die Kompetenz, damit aber auch die Verantwortung der nationalen Datenschutzbehörden und Gerichte gestärkt hat, die nun nicht mehr unbesehen an Entscheidungen der Kommission gebunden sind, sondern diese kritisch prüfen können und müssen.
Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz. Und über TTIP & Co. sollten unsere herrschenden Politiker vielleicht selbstkritisch auch noch einmal nachdenken.
Ein Jubiläum
October 4th, 2015
Heute vor dreißig Jahren, am 4. Oktober 1985, gründete Richard Matthew Stallman unsere Schwesterorganisation, die Free Software Foundation (FSF).
Zweck dieser Gründung war und ist es, Freie Software zu fördern und für diese Arbeit die notwendigen Ressourcen zusammenzutragen.
Wurden die Mittel der FSF zunächst im Wesentlichen dazu verwendet, Programmierer für die Entwicklung Freier Software anzustellen, konzentriert sich die Arbeit der FSF inzwischen zunehmend auf rechtliche und strukturelle Belange der Freie-Software-Gemeinschaft.
Die FSF wurde für ihre Arbeit mit dem Linus Torvalds Award for Open Source Computing (1999) und dem Prix Ars Electronica Award of Distinction in the category of Digital Communities (2004) ausgezeichnet. Die Aufzählungen der Auszeichnungen und Ehrungen, die ihr Gründer erhalten hat, würde über den Rahmen dieses kurzen Gratulationsbeitrags hinausgehen.
Herzlichen Glückwunsch an unsere Freunde und Mitaktivisten bei unserer älteren Schwester – auf viele weitere Jahre gemeinsamer Arbeit für Freie Software und Offene Standards um einer freien Gesellschaft im digitalen Zeitalter willen!
Nachhaltigkeit und Freie Software
October 4th, 2015
war das Thema des Fellowshiptreffens am 30.09.2015 in Düsseldorf.
Wolf-Dieter Zimmermann, ein häufiger Teilnehmer unserer Treffen, sprach über die Aktivitäten zur Verbreitung Freier Software in Mülheim/Ruhr.
Zunächst gab es die inzwischen eingeführte Vorstellungsrunde.
Zur Einführung in das Thema Nachhaltigkeit erwähnte er, dass er in seiner Kindheit im Schwarzwald erlebt habe, dass krumme Nägel im Winter zur Wiederverwendung gerade gehämmert wurden.
Sodann stellte er die durchschnittliche Verwendungsdauer von Computern für Endanwender dem Energie- und Rohstoffaufwand gegenüber, den ihre Erzeugung verursacht. Sein Fazit war, dass es sich trotz eventuell höheren Energieverbrauchs lohne, die Nutzungsdauer dieser Geräte zu verlängern, was jedoch häufig an den Anforderungen aktueller proprietärer Software scheitere.
Unter anderem mit dieser Argumentation ist es ihm gelungen, in Mülheim gerade auch ältere Menschen zu überzeugen, es einmal mit Freier Software – konkret Xubuntu – zu versuchen.
Ein weiteres Argument ist der Datenschutz, auch wenn hier aus dem Publikum Einwände kamen. Auch Freie Software ist manchmal, wenn auch aus nachvollziehbaren Gründen, erstaunlich “geschwätzig”. Als Beispiel wurde der “iceweasel” genannt, der für sein Suchfeld beim Start die unfreien Icons der Suchmaschinen nachlädt und so seinen Start diesen kund tut. Dadurch kann der “iceweasel” im “main”-Repository bleiben, aber schön ist das nicht.
Mit seiner Argumentation erreicht Wolf-Dieter Kreise der Bevölkerung, die anderen Aktivisten Freier Software und Offener Standards oft verschlossen bleiben.
Als Kundiger sparte Wolf-Dieter auch nicht mit nachdenkenswerter Kritik. Die Freie-Software-Community ist zwar freundlich und auf den Veranstaltungen, die sich an die Bevölkerung wenden, auch auskunftsfreudig. Aber diese hilfsbereiten Menschen beachten oft nicht den “Empfängerhorizont”. Englische Fachbegriffe, auch einfachste und “selbstverständlichste”, werden vom lebenserfahrerenen Publikum oft nicht verstanden. Die präzisen Auskünfte sind oftmals so inhaltsreich, dass sie die Aufnahmekapazitäten der Adressaten erheblich übersteigen. Auch werden, ohne dass dies dem Ratgeber gewusst ist, meist technische Vorkenntnisse zum Verstehen der Auskunft vorausgesetzt, über die der Empfänger nicht verfügt. So scheitert oft die Kommunikation trotz besten Willens aller Beteiligter.
“Look at the boy” hat der Chronist als Pfadfinderleiter gelernt. Diesen Grundsatz sollte man auch in der Kommunikation mit älteren an Freier Software Interessierten beachten. Einfach ist besser als kompliziert – auch wenn die Materie es ist. Kurz ist besser als vollständig, aber ausführlich. Fachausdrücke, vor allem angelsächsischer Herkunft, sind zu meiden. Lokalisation nicht nur der Software, sondern auch der Dokumentation ist notwendig, wenn das Programm allen und nicht nur Fachleuten dienen soll.
Ein Fazit des Abends war, Freiheit ist anstrengend und die Promotion derselben erst recht.
Zum Vormerken:
In Zusammenarbeit mit dem Medienkompetenzzentrum und der Volkshochschule wird sich Mülheim an der Ruhr, organisiert von Wolf-Dieter Zimmermann am nächsten Linux Presentation Day beteiligen. Die Veranstaltung wird am 14. November von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr in der Stadtbibliothek im MedienHaus, 3. Obergeschoß im Medienkompetenzzentrum (Viktoriaplatz 3) stattfinden.
Die Flyer, die Wolf-Dieter auch für diese Veranstaltung gefertigt und beim Treffen verteilt hat, finden sich auch im Netz.
Nächstes Fellowshiptreffen in Düsseldorf:
Das nächste reguläre Fellowshiptreffen in Düsseldorf findet am 28.10.2015 ab 19:30 Uhr im Chaosdorf, Hüttenstr. 25, 40215 Düsseldorf, statt.
Thema ist der Einsatz Freier Software beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).
Um 20:00 Uhr beginnen wir mit dem „offiziellen“ Teil. Wer später kommt, verpasst also was.
Gäste sind bei diesem Treffen wie immer herzlich willkommen.
Software Freedom Day 2015 in Köln
September 25th, 2015
Am Software Freedom Day (SFD) werden seit 2004 jedes Jahr weltweit die Erfolge Freier Software gefeiert. Seit 2009 gibt es auch in Köln jedes Jahr am SFD eine Vortragsveranstaltung. Über die Veranstaltungen in den vergangenen Jahren wurde in diesem Blog berichtet. Der SFD in Köln ist traditionell auch ein “rheinisches Fellowshiptreffen”.
In diesem Jahr fand der SFD am 19. September ab 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Dingfabrik Köln e.V. in Köln-Nippes statt.
Nur unwesentlich aufgehalten durch Staus infolge wochenendlicher Baumaßnahmen erreichten wir Nippes. Dort allerdings gestaltete sich die Parkplatzsuche interessant. Wir lernten hierdurch einige Straßen dieses Stadtteils kennen, fanden dann aber doch noch ein freies Plätzchen, wo ganztägiges Parken zulässig war.
Aus allen der drei rheinischen Fellowshipgruppen waren Teilnehmer in die Dingfabrik gekommen. Auch andere Bekannte trafen wir wieder. Die Teilnehmerzahl erfreute die Veranstalter.
Thematisch drehen sich die Vorträge dieses Jahr um Softwareentwicklung und Dokumentation.
Nach der Begrüßung und der Übersicht über das Programm referierten Anja Kludszuweit und Felix Schüller über “LaTeX for Muggels and Wizards” (in deutscher Sprache). Sie demonstrierten, wie leicht sich mit Hilfe von LaTeX überzeugende Schriftstücke erstellen lassen, die im alltäglichen Gebrauch nützlich sind (Briefe, Lebenslauf, Vorträge, etc.). Dazu wurde zunächst das grundlegende Konzept von LaTeX vorgestellt. Dann wurden einige nützliche Standardpakete anhand lebensnaher Beispiele präsentiert. Selbstverständlich kam auch das Thema Formelsatz nicht zu kurz.
Das Rederecht blieb in der Familie, dann Daniela, Anja und Arne Kludszuweit sprachen über “Pure Perl Power ohne Packages”. Nach einer Vorstellung der Programmiersprache Perl wurden deren Möglichkeiten unter Verwendung regulärer Ausdrücke dargestellt.
Zum Mittagessen ging es diesesmal in den “Altenberger Hof”, einem Restaurant im Bürgerzentrum von Nippes, welches sich wiederum in einer ehemaligen Hofanlage befindet.
Zum Auftakt des Nachmittages erklärte Harald Weidner, wie man statische Websites mit Hugo erstellt. Hugo ist in Go geschrieben und verwendet als Vorlagen Markdown-Dateien.
Fellow Johannes Hubert von der Bonner Gruppe sprach dann zum Thema Unit Testing mit Python. Um den berechtigten Erwartungen an die Softwarequalität zu genügen, kommt man ums Testen nicht herum. Python bringt hierzu geeignete Tools von Hause aus mit. Johannes sprach zunächst über die Motivation, die Theorie und die Praxis des Testens. Es schafft Klarheit im Denken, zuerst den Test und dann erst den Code zu schreiben. Seine Folien, die natürlich den lebendigen Vortrag nicht zu ersetzen vermögen, aber interessante Informationen enthalten, hat Johannes als PDF veröffentlicht.
Den Abschluss bildete wieder de traditionelle Tombola, in welcher auch dieses Jahr wieder jeder der noch anwesenden Teilnehmer dank der Großzügigkeit der Sponsoren ein Buch gewann.
Der Tag klang dann für einige wieder beim Italiener aus.
Auch dieses Jahr gilt wieder der abschließende Dank dem Orga-Team, das dieses Treffen der rheinischen Freunde Freier Software organisiert und Jahr für Jahr ein interessantes Programm auf die Beine stellt.
Neues Urteil zur GPLv3
September 23rd, 2015
Im letzten Jahr habe ich in der Jubiläumsausgabe des Linux-Magazins einen Aufsatz zum Thema zwanzig Jahre Rechtsgeschichte rund um Freie Software in Deutschland unter dem Titel “Recht und Freiheit” veröffentlicht. Dieser ist seit einiger Zeit auch online lesbar.
Doch die Rechtsentwicklung steht nicht still.
Jüngst hatte sich das Landgericht Halle in einem Urteil vom 27.07.2015 (4 O 133/15) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes mit der Wiederholungsgefahr bei einem Verstoß gegen GPLv3 befassen müssen.
Die Verfügungsbeklagte, eine Hochschule, stellte eine entsprechende lizensierte Software auf ihrer Homepage seit dem Jahre 2010 ihren Mitarbeitern und Studierenden zum Herunterladen zur Verfügung, ohne jedoch dem betreffenden Nutzer vor dem Herunterladen des Programms zugleich den Lizenztext zur Kenntnis zu geben und ohne ihm den vollständigen korrespondierenden Quellcode lizenzgebührenfrei zugänglich zu machen oder auf einem üblichen Datenträger zu die Herstellung der Kopie nicht übersteigenden Kosten zur Verfügung zu stellen.
So weit, so schlecht. Aber das ist eigentlich reparierbar.
Schriftlich wurde dann die lizenzwidrige Verwendung des Programms beanstandet und vom Rektor der Hochschule Auskunft über die bisherige Nutzung der Software gefordert, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Dies aber lehnte die Verfügungsbeklagte mit Schreiben ihres Kanzlers ab, sodass eine gerichtliche Klärung notwendig wurde.
Die Verfügungsbeklagte machte vor Gericht geltend, in Ziffer 8 Abs. 3 de GPLv3 sei doch geregelt, dass die Lizenz nach einem erstmaligen Verstoß permanent wieder hergestellt werde, wenn die Verletzung innerhalb von dreißig Tagen ab dem Eingang des Hinweises des Urheberrechtsinhabers auf den Verstoß eingestellt werde. Dies sei hier der Fall gewesen, da die streitgegenständliche Software nach Bekanntwerden des Abmahnschreibens fristgerecht von der Homepage der Hochschule genommen worden sei. Vor diesem Hintergrund mache der geltend gemachte Unterlassungsanspruch keinen Sinn und sei treuwidrig.
Dieser interessanten Rechtsauffassung folgte das Gericht erfreulicherweise nicht.
Es bezog sich zunächst auf die höchstrichterliche Rechtsprechung nach der zum Beispiel weder die Betriebseinstellung oder Umstellung der Produktion auf eine andere Ware noch die rechtsverbindliche Erklärung des Verletzers, er werde Zuwiderhandlungen künftig unterlassen, die Wiederholungsgefahr beseitigen. Das Gericht erkannte unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung, dass die Herausnahme der streitgegenständlichen Software von der Homepage der Verfügungsbeklagten wie auch die Erklärung des Kanzlers, es sei eine strategische Anweisung der Verfügungsbeklagten gewesen, die streitgegenständliche Software vom Netz zu nehmen und künftig nicht mehr zu verwenden, nicht ausreichend waren, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Denn während die Herausnahme der Software lediglich einen tatsächlichen Vorgang darstelle, den die Verfügungsbeklagte jederzeit rückgängig machen könnte, fehle es der Erklärung des Kanzlers der Verfügungsbeklagten an der nötigen rechtlichen Absicherung, die nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung seitens der Verfügungsbeklagten möglich sei.
Entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten stehe dem geltend gemachten Anspruch auch Ziffer 8 Abs. 3 der GPLv3 nicht entgegen. Denn durch diese Regelung werde dem erstmaligen Verletzer zwar die weitere Nutzung der Lizenz eingeräumt, wenn dieser die Verletzung innerhalb von dreißig Tagen nach dem Eingang eines entsprechenden Hinweises einstellt. Diese Einräumung des Rechts der weiteren Nutzung der Lizenz sei jedoch nicht dahingehend auszulegen, dass der Lizenzgeber damit zugleich auch auf seinen Rechtsanspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den (Erst-)Verletzer verzichten wollte. Denn auch wenn der Lizenzgeber dem Verletzer insoweit eine „zweite Chance“ auf Nutzung der Lizenz gebe, so habe er doch andererseits ein schützenswertes Interesse daran, bereits nach dem ersten Rechtsverstoß weiteren Rechtsverstößen nachhaltig vorzubeugen.
Wäre die durch die Verfügungsbeklagte vorgenommene Auslegung richtig, so käme dies einer Einladung an jeden Lizenznehmer gleich, gegen die Lizenzbedingungen zu verstoßen im sicheren Wissen, dass er erst beim zweiten entdeckten Verstoß mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder gerichtlichen Verurteilung zur Unterlassung rechnen müsste. Bei interessensgerechter Auslegung von Ziffer 8 Abs. 3 der GPLv3 stelle sich daher weder die vorprozessual erfolgte Abmahnung der Verfügungsbeklagten noch die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs als sinnlos oder treuwidrig dar.
Die Hochschule konnte also den Folgen ihrer Lizenzverletzung weder durch Rabulistik, noch dadurch entgehen, dass sie die Software künftig ihren Mitarbeitern und Studierenden nicht mehr zum Download anbieten wollte.
Allerdings könnten “Bedenkenträger” aus diesem Urteil falsche Schlüsse herleiten. Die Bedingungen der GPLv3 sind klar und eigentlich auch, sofern man einen Lizenzvertrag ernst nimmt und sich um rechtstreues Verhalten bemüht, vom Lizenznehmer einfach zu erfüllen. Da fordern die Lizenzbedingungen, unter denen manche propritäre Software vertrieben wird, ein weit höheres Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt.
Beim Sommerfest der GRÜNEN Fraktion
September 16th, 2015
Die GRÜNE Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages lud auch in diesem Jahr wieder zum Sommerfest in den Landtag ein. Mechtilde und ich folgten dieser Einladung für die FSFE. Das Sommerfest fand am 28. August 2015 statt.
In der Kantine des Landtages fand sich dann nicht nur die Prominenz der GRÜNEN ein; auch andere Parteien waren vertreten. Sogar die Ministerpräsidentin war erschienen. Auch der Landtagsabgeordnete, der bekanntermaßen Fellow der FSFE ist, hatte sich die Zeit genommen vorbeizuschauen und machte uns mit einem interessanten Lobbyisten bekannt. Aber dazu später mehr.
Natürlich wurden zunächst einige Reden gehalten. Die Landtagsfraktion feiert in diesem Jahr ein Jubiläum. Dies spiegelte sich nicht nur in bebilderter Rede wieder. Auch andere Medien wurden in den Dienst der Erinnerung gestellt. Es gab manches “Wiedersehen”; wie doch die Zeit vergeht!
Einigen Leuten konnten wir erläutern, für welche Anliegen wir uns einsetzen. Wir können nur hoffen, dass dieser Samen auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Aber der Einsatz für Freie Software und Offene Standards ist bekanntermaßen das Bohren dicker Bretter. Ich konnte auch einige meiner Visitenkarten verteilen.
Wir wurden mit einem Lobbyisten der Berufsschäfer bekannt gemacht. Auch ein niederrheinischer Berufsschäfer war in seiner “Berufstracht” erschienen. Wir unterhielten uns mit ihnen über die Schwierigkeiten dieses uralten Berufs, der trotz seiner landschaftspflegerischen Bedeutung leider im Niedergang begriffen ist. Lammfleisch aus Deutschland ist nur schwer zu einkömmlichen Preisen zu vermarkten und die Wolle ist auch nicht der “Bringer”. Die Berufsschäfer haben ein Anliegen an die Hacker-Community: Alle Schafe müssen zwei Ohrmarken tragen, in denen sich Chips befinden, die eine Identifikationsnummer enthalten. Schon das Gerät für die Auslesung dieser Chips wird den Schäferinnen und Schäfern für teuer Geld verkauft. Das geht sicherlich auch preiswerter. Das gilt aber noch stärker für die proprietäre Software zur Auswertung der Daten. Leider ist diese auch nicht wirklich an die Bedürfnisse der Schafe hütenden Nutzenden angepasst. Hier könnte Freie Software auf eine dankbare Nutzerschaft stoßen.
Zum Schluss saßen wir noch mit dem grünen Landtagsabgeordneten Matthi Bolte, dem netzpolitschen Sprecher und Sprecher für Datenschutz der Landtagsfraktion, zusammen. Man sieht sich ja inzwischen öfter im Laufe des Jahres.
Insgesamt konnten wir auf diesem Sommerfest vor allem Bekanntschaften vertiefen. Unser Eindruck war, dass wir bei den GRÜNEN die Kenntnisse über unsere Anliegen und Aktionen auch weiterhin noch vertiefen und die politsche Bedeutung Freier Software immer noch mehr ins Bewusstsein heben können und müssen.
“Sicher verschlüsseln mit GnuPG”
September 14th, 2015
lautete der Titel des Vortrages, den FSFE-Mitgründer Werner Koch beim regulären Fellowshiptreffen in Düsseldorf am 26.08.2015 im Chaosdorf hielt.
Obwohl Werner in diesem Jahr schon einen Vortrag zu GnuPG bei einem Fellowshiptreffen gehalten hatte, waren erstaunlich viele Zuhörer und Teilnehmer erschienen.
Da der Chronist an diesem Abend stimmlich indisponiert war, hielt Neal die Einführung und leitete auch die Vorstellungsrunde.
Der Vortrag begann mit einem “Schnellkurs” in Public-Key-Kryptographie.
Es folgte eine Einführung in die Basisfunktionen von GnuPG. Dabei wurden wichtige Ratschläge erteilt, deren Nichbefolgung gravierende Nachteile nach sich ziehen kann. Der sichere Umgang mit Kryptographie erfordert eben auch Um- und Vorsicht beim Anwender. Wie zu erwarten war, bezogen sich die Beispiele auf Konsolentools.
Dann folgten Handreichungen zum Automatisieren.
Die abschließenden Ratschläge werden zur Befolgung empfohlen.
Als Fazit wurde schließlich konstatiert, dass GnuPG zukunftssicher und vielseitig verwendbar ist. Es beruht auf sicheren, etablierten Algorithmen und Protokollen und ist leicht in Skripte einbindbar.
Werner hat also Wort gehalten. Der Schwerpunkt seines Vortrages lag einmal nicht auf dem sicheren Verschlüsseln von Emails, sondern erläuterte, nachdem Grundlagenwissen vermittelt worden war, was man mit GnuPG noch so alles sinnvoll “anstellen” kann. Es war also auch für die, für die Emailverschlüsselung ein alltäglicher Vorgang ist, ein sehr interessanter Vortrag.
Mit selbstverständlicher Freundlichkeit hat Werner seine Materialiem zum Vortrag zur Verfügung gestellt:
* Folien (PDF)
* Handout (PDF)
einschließlich der Sourcen.
Die anschließende Diskussion dauerte wieder einmal bis in die Nacht hinein.
Nächste Treffen:
Software Freedom Day
Am Software Freedom Day (SFD) werden seit 2004 jedes Jahr weltweit die Erfolge Freier Software gefeiert. Seit 2009 gibt es auch in Köln am SFD eine Vortragsveranstaltung.
In diesem Jahr findet die Veranstaltung zum SFD am 19. September von 10:00 bis 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Dingfabrik Köln e.V., Erzbergerplatz 9, 50733 Köln-Nippes statt.
Thematisch drehen sich die Vorträge dieses Jahr um Softwareentwicklung und Dokumentation.
In zwei Workshops werden die Programmiersprache Perl und das Unit Testing mit Python vorgestellt. Die Beispiele können (und sollen) am eigenen Rechner live ausprobiert werden. Dazu ist lediglich eine lauffähige Perl- bzw. Python-Installation nötig, wie sie jeder Linux-Distribution beiliegt.
Spezielle Module werden nicht benötigt.
Die beiden anderen Vorträge widmen sich sich der Erstellung von E-Books mit dem Textsatzsystem LaTeX und der Erstellung statischer Websites mit dem Tool Hugo.
Hier gibt es weitere Informationen.
Der SFD in Köln ist traditionell auch ein “rheinisches Fellowshiptreffen”.
Nächstes reguläres Fellowshiptreffen
Das nächste reguläre Fellowshiptreffen in Düsseldorf findet am 30.09.2015 ab 19:30 Uhr im Chaosdorf, Hüttenstr. 25, 40215 Düsseldorf, statt.
Wolf-Dieter Zimmermann, ein häufiger Teilnehmer unserer Treffen, wird über die Aktivitäten zur Verbreitung Freier Software in Mülheim/Ruhr sprechen.
Um 20:00 Uhr beginnen wir mit dem „offiziellen“ Teil. Wer später kommt, verpasst also was.
Gäste sind bei diesem Treffen wie immer herzlich willkommen.
“Clickworking, was ist das?”
August 5th, 2015
war der Titel des Vortrages, den Torsten Sommer, MdL, beim Fellowshiptreffen in Düsseldorf am 29.07.2015 hielt.
Sein spezielles Interesse am Thema ergab sich aus seiner Mitgliedschaft u.a. im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, aus seiner vormaligen Betriebsratstätigkeit und aus seiner Bewandertheit in der Informationstechnik.
Nachdem der Chronist kurz vom ECM15 berichtet hatte, folgte die Vorstellungsrunde.
Danach stellte der Referent zunächst in wissenschaftlicher Gründlichkeit kurz die Evolution menschlicher Arbeit dar, deren vorläufiger Endpunkt beispielsweise Clickworking ist.
Der Begriff Clickworker wurde von der NASA (der US-Behörde mit den zwei “A”) anlässlich eines Projektes im Jahr 2000 erfunden, bei dem eine große Schar wissenschaftlicher Laien im Internet Fotoaufnahmen der Marsoberfläche auswertete. Eine solche Freiwilligentätigkeit wäre zwar sicherlich ein interessantes Phänomen, aber eher am Rande für jemanden, der sich mit der Zukunft der Arbeit beschäftigt, denn gerade die Astronomie ist traditionell ein Bespiel für die fruchtbare, wissenschaftliche Betätigung von Laien.
Inzwischen jedoch arbeiten Clickworker “freiberuflich” für Unternehmen. Es gibt auch Portale, die der Referent uns zeigte, die entsprechende Aufträge vermitteln.
Dabei ist die Bewertung dieses Modells ambivalent, wie der Referent ausführte. Einerseits bietet es eine Chance zur Erwerbstätigkeit für Menschen, die einer meist leicht zu erlernenden Tätigkeit in freier Zeitgestaltung von zuhause aus nachgehen möchten. Andererseits kann man sich dem Eindruck nicht verschließen, dass diese Beschäftigung meist recht prekär ist. Solange eine solche Tätigkeit neben einer anderen Berufstätigkeit ausgeübt wird, mag sie ein willkommenes Zubrot sein; aber wenn sie die einzige Erwerbsquelle darstellt, kann man sich der Notwendigkeit sozialen Schutzes dieser Clickworker kaum verschließen.
Allerdings stellt sich eine Regulierung wegen der Übernationalität des Internets als schwierig dar.
Torsten Sommer hat freundlicherweise den Inhalt seiner Folien in einem Format, welches einem Offenen Standard entspricht, zur Verfügung gestellt.
In der Diskussion wurde zunächst die Frage erörtert, wo der geeignete Ort für eine Regulierung sei. Man kam schnell zu dem Schluss, dass eine Regulierung beim auftraggebenden Unternehmen anzusetzen hat und möglichst aufgrund internationaler, allerdings noch zu schaffender Standards erfolgen sollte.
Die Diskussion wurde dann allgemeiner. Torsten berichtete von der Bedeutung des Freifunkes für Flüchtlinge und über die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung seiner Heimatstadt Dortmund.
Da er im Landtag auch Mitglied in der neu konstituierten Verfassungsänderungskommission ist, erörterte er mit uns auch Fragen des Verhältnisses der plebiszitären Gesetzgebung zur parlamentarischen.
In diesem Zusammenhang wies er auch auf die Regelungen zur Begrenzung der Gültigkeitsdauer und zur Evaluierung von Gesetzen hin. Der Chronist schlug vor, dass die Evaluation von Gesetzes nur auf der Grundlage von Open Data erfolgen sollte. Dies würde die entsprechenden Stellungnahmen und Gutachten für jedermann nachvollziehbar und damit kritisierbar machen.
Es folgte also dem interessanten Vortrag noch eine lange Diskussion, die nur dadurch endete, dass die meisten zwecks Schlaf die Heimreise antreten mussten.
Das nächste reguläre Fellowshiptreffen in Düsseldorf findet am 26.08.2015 ab 19:30 Uhr im Chaosdorf, Hüttenstr. 25, 40215 Düsseldorf, statt.
Werner Koch wird bei uns “probehalber” einen Vortrag halten, den er danach vor hochkarätigen Experten halten wird. Der Titel ist: “Sicher verschlüsseln mit GnuPG”. Manche werden sich fragen: Hatten wir das nicht vor Kurzem schon einmal? Mit demselben Referenten? Werner hat mir aber erklärt, dass der Schwerpunkt seines Vortrages nicht auf dem sicheren Verschlüsseln von Emails liegt, sondern behandeln wird, was man mit GnuPG noch so alles sinnvoll “anstellen” kann. Also auch für die, für die Emailverschlüsselung ein alltäglicher Vorgang ist, verspricht es ein interessanter Vortrag zu werden.
Um 20:00 Uhr beginnen wir mit dem „offiziellen“ Teil. Wer später kommt, verpasst also was.
Gäste sind bei diesem Treffen wie immer herzlich willkommen.
Das Fellowshiptreffen im Juni
July 12th, 2015
in Düsseldorf fand am 24.06.2015 im Chaosdorf statt. Den Referenten begleiteten einiger seiner Parteifreunde aus dem Landtag, sodass etwa zwanzig Teilnehmer ihm zuhörten und diskutierten. Zu diesen gehörten auch ein Düsseldorfer Ratsherr und ein Mitglied einer Bezirksvertretung.
Zunächst gab es eine Vorstellungsrunde.
Der Vortrag von Patrick Schiffer hatte das Thema “Julia Reda und die Reform des Urheberrechts in Europa”.
Julia Reda, gebürtig im Rheinland, ist eine deutsche Politikerin, die seit 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments ist. Dort hat sie sich bereits einen Namen gemacht. Anfang November 2014 bestimmte der Rechtsausschuss des Europaparlaments Reda zur Berichterstatterin für die Evaluation der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001, der sogenannten „InfoSoc-Richtlinie“. Der Inhalt ihres Berichtes war Gegenstand des Vortrages.
Stark diskutiert unter dem Aspekt der Notwendigkeit des Copylefts (auch in Form des “share alike” bei Creative-Commons-Lizenzen”) gerade auch bei Freier Software war die Frage, ob auch bei Computerprogrammen, die nach deutschem Recht Sprachwerke sind, ohne Weiteres sogenannte transformative Nutzungen im Sinne eines Rechtes auf Remix ermöglicht werden sollen. Nachdem dem Referenten die Tragweite dieses Problems vor Augen geführt worden war, versprach er, diese Bedenken auch in Brüssel zu Gehör und Julia Reda unseren Standpunkt nahe zu bringen.
Der Referent hat freundlicherweise die Folien seines Vortrags zur Verfügung gestellt.
Dann folgte ein Workshop zum Thema “Open Data in Düsseldorf: eine Herausforderung”.
Viele Kommunen haben bereits die Vorteile von OpenData und Bürgerpartizipation erkannt, wie z.B. Moers, Köln und Bonn. Die Landeshauptstadt startet zwar jetzt eine Offensive für Startups, besitzt ein Konsortium “Digitale Stadt” und gibt sich auch sonst gerne modern, hinkt aber in Sachen Open Data und Freies WLAN schon länger hinterher.
Diskutiert wurde, nachdem der aktuelle Stand der Dinge in Düsseldorf auch unter Mitwirkung des erschienenen Ratsherrn dargelegt worden war, was getan werden kann, um Open Data auch in unserer Landeshauptstadt voranzubringen. Dabei konnten auch die Referenten aus dem Landtag ihre Erfahrungen einbringen.
Als Fazit kann man vielleicht ziehen, dass es langsam auch in Düsseldorf vorangeht. Private Initiative erscheint jedoch notwendig.
Die Themen des Abends umspannten also die europäische und die kommunale Ebene. Wie man beispielsweise an der Diskussion über die Panoramafreiheit sieht, beeinflussen uns europäische Entscheidungen ebenso, wie die Tätigkeit oder Untätigkeit einer Kommunalverwaltung.
Es war also einmal wieder ein interessanter Abend.
Das nächste reguläre Fellowshiptreffen in Düsseldorf findet am 29.07.2015 ab 19:30 Uhr wieder im Chaosdorf, Hüttenstr. 25, 40215 Düsseldorf, statt.
Das Thema des Abends wird noch mitgeteilt.
Um 20:00 Uhr beginnen wir mit dem „offiziellen“ Teil. Wer später kommt, verpasst also was.
Gäste sind bei diesem Treffen wie immer herzlich willkommen.