stehmann’s blog


Archive for July, 2012

Lerne Programmieren!

Thursday, July 26th, 2012

Es war Sommer, es war “lecker warm”, es war Ferienzeit – und dennoch hatte das Fellowshiptreffen am 25.07.2012 mehr aus zwanzig Teilnehmer, darunter sechs Frauen.

Auch neue Gesichter konnte man sehen, sodass das Treffen nach der inzwischen schon traditionellen vegan Stärkung mit einer Vorstellungsrunde begann. Zuvor hatten einige “Neulinge” Führungen durch die Räumlichkeiten des Chaosdorfes erhalten.

Danach hielt der Chronist den Vortrag “Canzeley – Lerne Programmieren! oder werde programmiert”. Anhand seines persönlichen Schicksals schilderte er, wie wichtig der selbstbestimmte Umgang mit der IT ist und dass Freie Software den “Königsweg” hierzu bildet. Eine lebhafte Diskussion begleitete den Vortrag und schloss sich ihm an. Dabei ging es u.a. darum, wieviel Mündigkeit beim Nutzer Freier Software vorausgesetzt werden darf und wieviel Bequemlichkeit ihm geboten werden sollte.

Hier die im Vortrag erwähnten WWW-Seiten:
http://canzeley.de/freie-advokatur.html
http://canzeley.de/zielgruppe.html
http://canzeley.de/zielgruppe-1.html

Weitere interessante Gespräche schlossen sich an, sodass die Letzten weit nach Mitternacht das Chaosdorf verließen.

Am 25. und 26. August 2012 findet in St. Augustin die FrOSCon statt. Diesen hochinteressanten Event darf man einfach nicht verpassen!

U.a. das Engagemant rheinischer Fellows ermöglichte in diesem Jahr die Organisation des Projektraumes “Freie Software für Betrieb und Verwaltung”, in welchem in einem “vollen Programm” an beiden Tagen durch interessante Vorträge und Workshops der professionelle Einsatz Freier Software dargestellt wird. Zum Programm an dieser Stelle demnächst mehr.

Am Sonntag, den 26. August 2012, findet auch das traditionelle zakk Straßenfest in Flingern an der Grenze zu Oberbilk statt, auf dem auch die FSFE neben befreundeten Gruppen mit einem Stand vertreten sein wird.

Das nächste Fellowshiptreffen in Düsseldorf findet am 29.08.2012 im Chaosdorf statt. Es wird ein Stack Freier Audiotools vorgestellt.

Gebrauchte Software darf verkauft werden

Wednesday, July 4th, 2012

Nach der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen erschöpft sich das Recht zur Verbreitung einer Programmkopie in der Europäischen Union mit dem Erstverkauf dieser Kopie durch den Urheberrechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung. Damit verliert der Rechtsinhaber, der eine Kopie in einem Mitgliedstaat der Union vermarktet hat, die Möglichkeit, sich auf sein Verwertungsmonopol zu berufen, um sich dem Weiterverkauf der Kopie zu widersetzen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied nun, dass dies nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch die Möglichkeit des Herunterladens von seiner Internetseite verbreitet. Dies gilt unabhängig davon, was der Urheberrechtsinhaber in seine Lizenzbedingungen schreibt.

Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine Kopie zur Verfügung und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird námlich das “Eigentum” an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.

Der EuGH weist jedoch darauf hin, dass die Erschöpfung des Verbreitungsrechts den Ersterwerber nicht dazu berechtigt, eine (Volumen-)Lizenz aufzuspalten und teilweise weiterzuverkaufen, falls die von ihm erworbene Lizenz für eine seinen Bedarf übersteigende Zahl von Nutzern gilt. Außerdem muss der ursprüngliche Erwerber einer Programmkopie, an der das Verbreitungsrecht des Erwerbers erschöpft ist, die auf seinen Computer heruntergeladene Kopie zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar machen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union stärkt damit Kundenrechte. Noch wesentlich stärker sind diese aber bei Freier Software.

Jegliche Probleme kann man sich nämlich ersparen, wenn man Freie Software einsetzt. Die darf man nämlich aufgrund ihrer Lizenz beliebig kopieren und weitergeben, sogar gegen Entgelt.

Weitere Neuigkeiten aus der Welt des Rechts

Das Hüpfen hat sich gelohnt!

Wednesday, July 4th, 2012

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am 04.07.2012 – an welchem in den USA der “Independence Day” gefeiert wird – gegen die Ratifizierung des lange umkämpften Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) gestimmt. 478 Abgeordnete sprachen sich gegen ACTA aus; nur 39 waren für dieses Abkommen.

Damit gilt ACTA in Europa und auch international als gescheitert. Die Vernunft hat erfreulicherweise (ausnahmsweise) gesiegt.

Dies ist daher ein erfreulicher Tag für alle, die auch hüpfend (“Hepp, hepp, wer nicht hüpft, der ist für ACTA!”) gegen dieses geplante Abkommen demonstriert haben. Demokratisches Engagement lohnt sich also.

“We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. — That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed”

(Präambel der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika)