stehmann’s blog


Archive for October, 2015

Apache OpenOffice 4.1.2 ist verfügbar

Thursday, October 29th, 2015

“Was lange währt, wird endlich gut.” sagt der Volksmund. Das Sprichwort will sagen, dass endlich – nach längerer Zeit – ein vorzeigbares Ergebnis konstatiert werden kann.

Rechtzeitig zur OpenRheinRuhr und zur T-DOSE hat Apache OpenOffice die Version 4.1.2 seiner Freien Officesuite herausgebracht. Dies bedurfte großer Anstrengungen unter widrigen Umständen, zeigt aber: Apache OpenOffice lebt und ist produktiv!

Und es zeigt, welche Prioritäten die Gemeinschaft der Entwickler setzt, nämlich Bugfixing zuerst!

Jetzt sind noch einige Anpassungen an den Webseiten des Projektes vorzunehmen und auch sonst ist noch einiges zu tun, aber das Wichtigste ist geschafft.

Einmal kurz durchatmen und dann geht es wieder los: Nach dem Release ist vor dem Release!

Der Gerichtshof der Europäischen Union stärkt den Datenschutz

Tuesday, October 6th, 2015

Nach Snowdens Enthüllungen glaubte wohl nur noch obrigkeitshörig jemand daran, die USA seien ein “sicherer Hafen” für unsere persönlichen Daten, der auch daran glaubt, dass der Klapperstorch die Babys bringt. Dies ließ die herrschenden Politiker jedoch unbeeindruckt. Daher musste der Gerichtshof der Europäischen Union die in der EU verbrieften Grundrechte zur Geltung bringen.

Durch sein Urteil vom 06.10.2015 in der Rechtssache C-362/14 hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Datenschutz gestärkt.

Danach können die mit einer Beschwerde befassten nationalen Datenschutzbehörden, auch wenn es eine Entscheidung der Kommission gibt, in der festgestellt wird, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, prüfen, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in dieses Land die Anforderungen des Unionsrechts an den Schutz dieser Daten eingehalten werden, und sie können, ebenso wie die betroffene Person, die nationalen Gerichte anrufen, damit diese ein Ersuchen um Vorabentscheidung zur Prüfung der Gültigkeit der genannten Entscheidung stellen.

Der Gerichtshof führt hierzu aus, dass die Existenz einer Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleiste, die Befugnisse, über die die nationalen Datenschutzbehörden aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der entsprechenden Richtlinie verfügen, weder beseitigen noch auch nur beschränken kann.

Der Gerichtshof ist dann dafür zuständig, einen Rechtsakt der Union für ungültig zu erkären.

In Ausübung dieser Kompetenz hat der Gerichtshof die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der sogenannten “Safe-Harbor-Regelung” ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, für ungültig erklärt.

Hierbei hat der Gerichtshof als relevant festgestellt, dass die amerikanische Safe-Harbor-Regelung nur für die amerikanischen Unternehmen gilt, die sich ihr unterwerfen, nicht aber für die Behörden der USA. Außerdem haben nach der Feststellung des Gerichtshofes die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen der Vereinigten Staaten Vorrang vor der Safe-Harbor-Regelung, so dass die amerikanischen Unternehmen ohne jede Einschränkung verpflichtet sind, die in dieser Regelung vorgesehenen Schutzregeln unangewandt zu lassen, wenn sie in Widerstreit zu solchen Erfordernissen stehen. Der erlaubte Zugriff von us-amerikanischen Behörden auf Daten in den USA verletze “den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens”. Die amerikanische Safe-Harbor-Regelung ermöglicht Eingriffe der amerikanischen Behörden in die Grundrechte der Personen, wobei in der Entscheidung der Kommission weder festgestellt werde, dass es in den USA Regeln gibt, die dazu dienen, etwaige Eingriffe zu begrenzen, noch, dass es einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gegen solche Eingriffe gibt, was wiederum “den Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz”, das dem Wesen eines Rechtsstaats inhärent sei, verletze.

Zutreffenderweise hat der Gerichtshof damit den Feigenblattcharakter der sogenannten “Safe-Harbor-Regelung” entlarvt.

Ebenso erfreulich ist, dass er die Kompetenz, damit aber auch die Verantwortung der nationalen Datenschutzbehörden und Gerichte gestärkt hat, die nun nicht mehr unbesehen an Entscheidungen der Kommission gebunden sind, sondern diese kritisch prüfen können und müssen.

Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz. Und über TTIP & Co. sollten unsere herrschenden Politiker vielleicht selbstkritisch auch noch einmal nachdenken.

Ein Jubiläum

Sunday, October 4th, 2015

Heute vor dreißig Jahren, am 4. Oktober 1985, gründete Richard Matthew Stallman unsere Schwesterorganisation, die Free Software Foundation (FSF).

Zweck dieser Gründung war und ist es, Freie Software zu fördern und für diese Arbeit die notwendigen Ressourcen zusammenzutragen.

Wurden die Mittel der FSF zunächst im Wesentlichen dazu verwendet, Programmierer für die Entwicklung Freier Software anzustellen, konzentriert sich die Arbeit der FSF inzwischen zunehmend auf rechtliche und strukturelle Belange der Freie-Software-Gemeinschaft.

Die FSF wurde für ihre Arbeit mit dem Linus Torvalds Award for Open Source Computing (1999) und dem Prix Ars Electronica Award of Distinction in the category of Digital Communities (2004) ausgezeichnet. Die Aufzählungen der Auszeichnungen und Ehrungen, die ihr Gründer erhalten hat, würde über den Rahmen dieses kurzen Gratulationsbeitrags hinausgehen.

Herzlichen Glückwunsch an unsere Freunde und Mitaktivisten bei unserer älteren Schwester – auf viele weitere Jahre gemeinsamer Arbeit für Freie Software und Offene Standards um einer freien Gesellschaft im digitalen Zeitalter willen!

Nachhaltigkeit und Freie Software

Sunday, October 4th, 2015

war das Thema des Fellowshiptreffens am 30.09.2015 in Düsseldorf.

Wolf-Dieter Zimmermann, ein häufiger Teilnehmer unserer Treffen, sprach über die Aktivitäten zur Verbreitung Freier Software in Mülheim/Ruhr.

Zunächst gab es die inzwischen eingeführte Vorstellungsrunde.

Zur Einführung in das Thema Nachhaltigkeit erwähnte er, dass er in seiner Kindheit im Schwarzwald erlebt habe, dass krumme Nägel im Winter zur Wiederverwendung gerade gehämmert wurden.

Sodann stellte er die durchschnittliche Verwendungsdauer von Computern für Endanwender dem Energie- und Rohstoffaufwand gegenüber, den ihre Erzeugung verursacht. Sein Fazit war, dass es sich trotz eventuell höheren Energieverbrauchs lohne, die Nutzungsdauer dieser Geräte zu verlängern, was jedoch häufig an den Anforderungen aktueller proprietärer Software scheitere.

Unter anderem mit dieser Argumentation ist es ihm gelungen, in Mülheim gerade auch ältere Menschen zu überzeugen, es einmal mit Freier Software – konkret Xubuntu – zu versuchen.

Ein weiteres Argument ist der Datenschutz, auch wenn hier aus dem Publikum Einwände kamen. Auch Freie Software ist manchmal, wenn auch aus nachvollziehbaren Gründen, erstaunlich “geschwätzig”. Als Beispiel wurde der “iceweasel” genannt, der für sein Suchfeld beim Start die unfreien Icons der Suchmaschinen nachlädt und so seinen Start diesen kund tut. Dadurch kann der “iceweasel” im “main”-Repository bleiben, aber schön ist das nicht.

Mit seiner Argumentation erreicht Wolf-Dieter Kreise der Bevölkerung, die anderen Aktivisten Freier Software und Offener Standards oft verschlossen bleiben.

Als Kundiger sparte Wolf-Dieter auch nicht mit nachdenkenswerter Kritik. Die Freie-Software-Community ist zwar freundlich und auf den Veranstaltungen, die sich an die Bevölkerung wenden, auch auskunftsfreudig. Aber diese hilfsbereiten Menschen beachten oft nicht den “Empfängerhorizont”. Englische Fachbegriffe, auch einfachste und “selbstverständlichste”, werden vom lebenserfahrerenen Publikum oft nicht verstanden. Die präzisen Auskünfte sind oftmals so inhaltsreich, dass sie die Aufnahmekapazitäten der Adressaten erheblich übersteigen. Auch werden, ohne dass dies dem Ratgeber gewusst ist, meist technische Vorkenntnisse zum Verstehen der Auskunft vorausgesetzt, über die der Empfänger nicht verfügt. So scheitert oft die Kommunikation trotz besten Willens aller Beteiligter.

“Look at the boy” hat der Chronist als Pfadfinderleiter gelernt. Diesen Grundsatz sollte man auch in der Kommunikation mit älteren an Freier Software Interessierten beachten. Einfach ist besser als kompliziert – auch wenn die Materie es ist. Kurz ist besser als vollständig, aber ausführlich. Fachausdrücke, vor allem angelsächsischer Herkunft, sind zu meiden. Lokalisation nicht nur der Software, sondern auch der Dokumentation ist notwendig, wenn das Programm allen und nicht nur Fachleuten dienen soll.

Ein Fazit des Abends war, Freiheit ist anstrengend und die Promotion derselben erst recht.

Zum Vormerken:

In Zusammenarbeit mit dem Medienkompetenzzentrum und der Volkshochschule wird sich Mülheim an der Ruhr, organisiert von Wolf-Dieter Zimmermann am nächsten Linux Presentation Day beteiligen. Die Veranstaltung wird am 14. November von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr in der Stadtbibliothek im MedienHaus, 3. Obergeschoß im Medienkompetenzzentrum (Viktoriaplatz 3) stattfinden.

Die Flyer, die Wolf-Dieter auch für diese Veranstaltung gefertigt und beim Treffen verteilt hat, finden sich auch im Netz.

Nächstes Fellowshiptreffen in Düsseldorf:

Das nächste reguläre Fellowshiptreffen in Düsseldorf findet am 28.10.2015 ab 19:30 Uhr im Chaosdorf, Hüttenstr. 25, 40215 Düsseldorf, statt.

Thema ist der Einsatz Freier Software beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).

Um 20:00 Uhr beginnen wir mit dem „offiziellen“ Teil. Wer später kommt, verpasst also was.

Gäste sind bei diesem Treffen wie immer herzlich willkommen.