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Ist proprietäre Software sittenwidrig?

Thursday, August 22nd, 2013

Aus aktuellem Anlass habe ich mich etwas mit der Rechtslage zum Thema Sittenwidrigkeit in Österreich befasst.

Dabei ist mir im AGBG § 879 folgender Text aufgefallen:

(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt.

Ist es eine Hauptleistung proprietärer Software, intransparent, unnachvollziehbar und nicht anpassbar zu sein? Aus meiner Sicht benachteiligen übliche Nutzungsverträge für proprietäre Software bzw. Dienste ihre Benutzis gröblich. Es ist immerhin klar nicht im Interesse von Nutzis, ohnmächtig der Willkür anderer ausgeliefert zu sein, besonders weil digitale Datenverarbeitung mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Alltages ist.

Wie kann es den guten Sitten entsprechen, uns durch Nutzungsverträge derart weitreichend einzuschränken, dass wir keine Chance mehr haben, tatsächlich jene Zwecke zu erfüllen, die uns ursprünglich dazu motivierten, überhaupt einen entsprechenden Vertrag schließen zu wollen? Wer entscheidet sich absichtlich, einen Computer oder einen Service zu nutzen, der ihm keine Privatsphäre erlaubt?

Garantiert will die überwiegende Mehrheit Computer einsetzen, über deren Aktivitäten sie selbst bestimmen kann. Wir holen uns nicht absichtlich ferngesteuerte Drohnen ins Haus, die uns zwar wechselnde fremdbestimmte Interaktionen erlauben, aber eben auch systematisch unsere persönlichen Daten Unbekannten übermitteln.

Die starken Reaktionen auf das Bekanntwerden der groß angelegten Überwachung verschiedener Institutionen (Schlagwörter: PRISM, INDECT, Snowden, …) illustrieren deutlich, wie empört die meisten Menschen über diese Vorgänge sind.

Sie könnten nicht derart empört sein, wenn sie sich wissentlich auf diese Bedingungen eingelassen hätten. Die Fernseuerung und Datenweiterleitung ist offensichtlich in den meisten Fällen keine Hauptleistung der Nutzungsverträge, aber eindeutig zum Nachteil aller, die diese Programme und Dienste nutzen.

Gemäß AGBG § 879 [3] handelt es im Falle proprietärer Software und entsprechenden online Diensten also ganz klar um Verträge, die als nichtig angesehen werden müssen.

Workshop für Freie Software auf der Konferenz der Initiative Zivilgesellschaft

Monday, October 24th, 2011

Am 23. Oktober 2011 hielt ich auf der 9. Konferenz der Initiative Zivilgesellschaft in der Modul Universität am Kahlenberg (Wien) einen Workshop mit dem Titel: “Unabhängig am Computer: Freie Software ist nötig” (1) ab. Auf dieser Konferenz treffen sich zweimal jährlich Personen unterschiedlichster zivilgesellschaftlicher Initiativen um sich gegenseitig über ihre Visionen und Arbeit zu informieren und um zu netzwerken.

Besprochen wurde neben Fragen zu sozialen Netzwerken hauptsächlich warum und wie Freie Software unabhängig von Konzernen und Regierungen macht. Welche Freien Programme bekannte proprietäre Programme ersetzen können, war selbstverständlich ebenfalls ein wichtiges Thema. Auch Fragen des Datenschutzes und der Comutersicherheit wurden behandelt. Alle Personen, die den Workshop besuchten, erhielten das neue von mir als Fellosship-Folder vorbereitete Handout (2) (natürlich wegen dem noch nicht anerkannten Status ohne Fellowship-Impressum) und eine Ubuntu-Live-CD als Starthilfe um sich einen ersten Eindruck über Freie Software zu verschaffen. Ich erklärte dazu, dass die Ubuntu-CD nicht ausschließlich Freie Software enthält und dass die Workshop-Teilnehmenden über die Links auf der Rückseite des Folders an komplett freie Betriebssysteme kommen können.

Obwohl die meisten Personen, die an dieser Konferenz teilnehmen, näher am Pensionsalter als an ihrer Jugend stehen, war der Workshop erstaunlich gut besucht. Viele hatten schon praktische Erfahrungen mit Open Office gesammelt. Es herrschte reges Interesse an Alternativen zu proptietären Programmen und an Lösungsmöglichkeiten für Probleme mit proprietären Dateiformaten. Die anwesenden hätten gerne Kontaktdaten von Menschen erhalten, die ihnen bei Computerproblemen helfen können. Da auch die Idee eingebracht wurde häufigere Konferenzen über das Internet abzuhalten und Skype als schlechte technische Lösung erkannt wurde, bot ich den Anwesenden an geeignete Freie Software zu suchen und bei der möglichen späteren Einrichtung zu helfen.

Der nächste Workshop dieser Art wird zwischen 8. und 11. Dezember 2011 mit dem Titel: “NGO’s brauchen Freie Software” am Tierrechtskongress (3) im Don Bosco Haus in Wien 13 stattfinden. Wenn möglich wird das Team der Wiener Fellowship-Gruppe dort auch einen Infostand organisieren.

  1. Beitragsberschreibung auf der offiziellen Seite der Initiative Zivilgesellschaft
  2. verwendetes Fellowship Flugblatt als PDF
  3. Beitrag im Programm des Tierrechtskongresses