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Strom: Smart Meter Opt-Out

Friday, July 7th, 2017

Die Wiener Netze haben im Juni 2017 ein unscheinbares Schreiben zur Änderung der allgemeinen Stromverteilernetzbedingungen geschickt, in denen ein Link zu einem PDF-Dokument enthalten ist, der unter anderem erklärt unter welchen Bedingungen wir auf sogenannte “intelligente Messgeräte” verzichten dürfen. Darin wird auf Seite 6 erklärt, dass die Wiener Netze zum Einbau von Smart Metern verpflichtet wären.

Meiner Einschätzung nach können wir uns letztlich nicht zuverlässig gegen den Einbau von digitalen Messgeräten wehren, da es erlaubt ist selbst dort digitale Standardgeräte zu installieren, wo wir sie explizit ablehnen. Dort sollen digitale Messgeräte bloß in einem anderen Modus betrieben werden. Es erscheint jedenfalls zweifelhaft ob dort dann tatsächlich Geräte installiert werden, die zum Beispiel die oft genannten Daten im 15 Minuten Intervall gar nicht erheben können weil digitale Geräte softwareseitig ja nachträglich sowieso beliebig verändert werden können. Abgesehen davon gibt es diverse Ausnahmebestimmungen, die es den Wiener Netzen erlauben solche Daten in jedem Fall auszulesen.

Ganz allgemein sind das wieder mal Vertragsbedingungen, denen meiner Einschätzung nach niemand bei Verstand jemals freiwillig zustimmen möchte. Sie etablieren sich vermutlich wieder mal nur weil solche Bedingungen fast ausschließlich ungelesen akzeptiert werden, denn kaum jemand möchte sich ein aufmerksames Lesen dieses Vertrages antun weil alle davon ausgehen, dass das schon akzeptabel sein wird weil alle dem zustimmen müssen wenn sie Strom beziehen wollen und sie niemanden kennen, der das nicht tut. Das ändert allerdings nichts an dem Umstand, dass die Bedingungen solcher Verträge ganz und gar nicht in unserem Interesse sind.

Zitate

X. Messung und Messeinrichtungen (Seite 6)

Die Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messgeräten (Smart Meter) ist den Wiener Netzen gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG in Zusammenhang mit der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) vorgeschrieben. … Die Wiener Netze haben den Netzkunden schriftlich und zeitnah über den Einbau eines intelligenten Messgerätes und die damit verbundenen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz sowie Bereitstellung und Übermittlung der Informationen gemäß §§ 81a bis 84a ElWOG, zu informieren. Netzkunden, die bis Ende 2019 nicht mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet wurden, ist von den Wiener Netzen der Grund hierfür mitzuteilen. …

4. Der Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerat zu erhalten, kann erst nach der Ankündigung des Netzbetreibers über den geplanten Einbau eines intelligenten Messgerätes berücksichtigt und bearbeitet werden. Erklärungen des Endverbrauchers vor diesem Zeitpunkt werden vom Netzbetreiber nicht berücksichtigt.

5. Im Falle eines Kundenwunsches, kein intelligentes Messgerat zu erhalten, kann der Netzbetreiber einen digitalen Standardzahler (laut Definition in den geltenden sonstigen Marktregeln) einsetzen. Dies wird im Zählerdisplay angezeigt.

Auf stop-smartmeter.at können mehr Infos und Formulare zur Ablehung von SmartMetern heruntergeladen werden.