Verhindert Totalüberwachung!
Thursday, January 14th, 2016Es ist leider nicht neu, dass laufend versucht wird, Bürgerrechte abzubauen und der Polizei erweiterte Ermittlungsbefugnisse einzuräumen. Üblicher Weise versuchen unsere politischen Vertretis das möglichst ohne große öffentliche Aufmerksamkeit durchzuziehen. Deswegen bin ich der Datenschutzorganisation AKVorrat sehr dankbar, dass sie aufmerksam war und das geplante Staatsschutzgesetz ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt hat.
Dieses Gesetz soll dem BVT umfassende neue Befugnisse einräumen. Das ist jene Institution, die auch bereits den Tierschutzprozess verursacht hat, indem sie Gesetze gebrochen und Gerichte gezielt fehlinformiert hat. Im Wesentlichen soll diese Institution nun zu einem Geheimdienst ausgebaut werden, der komplett losgelöst ohne richterliche oder staatsanwaltliche Genehmigung alle Personen überwachen kann, da die Einschränkungen so vage gehalten sind, dass sie praktisch bedeutungslos sind. Noch nicht mal im Nachhinein soll irgendjemand zuverlässig über die Aktivitäten dieser Institution informiert werden. Ihnen soll das Recht eingeräumt werden selbst alle Schweigepflichten zu übergehen, seien sie nun medizinisch, finanziell oder religiös. Was während dem Tierschutzprozess illegal betrieben wurde, soll nicht etwa abgestellt werden, sondern es soll nun erlaubt werden. Es ist klar, dass eine komplett intransparent im Geheimen agierende Institution, die beliebig Daten sammeln darf, eine große Versuchung darstellt missbraucht zu werden. In Anbetracht immer wieder aufgedeckter Skandale, müssten wir schon sehr naiv sein, um anzunehmen, dass dieser Missbrauch nicht auch umfangreich geschehen wird.
Schon vor Monaten habe ich die dazu gehörige Petition unterstützt und auch aktiv andere Menschen dazu aufgefordert, ebenfalls mitzumachen.
Weil bis Ende Jänner 2016 die Einführung dieses Gesetzes geplant ist, habe ich vor zwei Tagen die Gelegenheit genutzt Abgeordnete diesbezüglich möglichst bequem kontaktieren zu können, die der AKVorrat dankenswerter Weise zu dem Zweck eingerichtet hat.
Eine erste Erfahrung
Wie erwartet haben nur wenige geantwortet. Und bis auf eine Person waren es nur jene, die sich sowieso bereits öffentlich gegen dieses Gesetz ausgesprochen haben.
Diese eine Person hat mich allerdings wirklich veblüfft, weil sie im Brustton der Überzeugung, und offenbar ohne jeden Anflug von Scham, völlig unzutreffende Behauptungen von sich gab. Selbst wenn ich sie auf Widersprüche und Unsinnigkeiten hingewiesen habe, entzog sie sich mit rethorischen Tricks, anstatt darauf einzugehen. Entweder sie wollte mich damit gezielt verunsichern, oder aber sie glaubt diesen in sich widersprüchlichen Unsinn tatsächlich. In beiden Fällen bin ich schockiert eine solche Person im Nationalrat vorzufinden.
Weil vorher nicht klar war, dass ich diese Konversation veröffentlichen werde, habe ich aus Datenschutzgründen den Namen der Person anonymisiert. Um aufzeigen zu können, worauf andere engagierte Menschen gefasst sein müssen, ist es auch nicht nötig die Identität dieser Person im Vorfeld zu kennen.
Im Nachhinein betrachtet, wäre ich gerne sachlicher bzw. höflicher geblieben. Leider haben mich die Aussagen derart empört, dass ich mich zu wertenden Kommentaren und Formulierungen verführen ließ. Das hat es der Person dann leider auch leicht gemacht, die Konversation einseitig abzubrechen.
Die E-Mail-Koversation
On Mon, 2016-01-10 at 11:21, Franz Gratzer wrote:
Betreff: Bitte stimmen Sie gegen das neue Staatsschutzgesetz!
Sehr geehrte Person X!
Eine Institution, die im Verborgenen und ohne jede unabhängige Kontrolle bliebig BürgerInnen überwachen kann, ist mit einer Demokratie völlig unvereinbar.
Bitte stimmen Sie im Parlament klar gegen dieses Staatsschutzgesetz!
Mit freundlichen Grüßen
Franz Gratzer
On Mon, 2016-01-11 at 10:37, X wrote:
Ich bin da vollkommen anderer Meinung: das Staatsschutzgesetz bringt mehr Rechtsstaatlichkeit! Und es schützt Österreich vor terroristischen Angriffen!
LG X
On Mon, 2016-01-11 at 12:21, Franz Gratzer wrote:
Das müsen Sie mir erklären, Person X.
Wie kann unkontrollierbare Überwachung mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit bringen? Das widerspricht jeder praktsichen Vernunft.
Wer kontrolliert jene, die sich über alle Menschenrechte hinwegsetzen können, indem sie niemandem Rechenschaft pflichtig sind und trotzdem alle Möglichkeiten haben?
Meiner Kenntnis nach gibt es international gar keine Hinweise dafür, dass Ihre Behauptung in Bezug auf den Schutz vor Terror zutrifft. Auch ist das völlig klar weil die Überwachung ja nur dabei helfen kann im Nachhinein möglicher Weise TäterInnen zu finden. Und auch das scheint bisher nicht zu klappen, wie viele Beispiele zeigen.
Die Opfer für die Zivilgesellschaft sind aber massiv und längst nicht so ungewiss.
Wie stellen Sie sich demokratische Prozesse vor, wenn alle Angst haben müssen, von der momentanen Elite völlig durchleuchtet zu werden und wenn völlig unklar ist, wer die gewonnenen Erkenntnisse wie verwenden kann?
Erschreckend, dass Sie mit solch einer Ansicht im Parlament sitzen könnnen.
Mit schockierten Grüßen,
Franz Gratzer
On Mon, 2016-01-11 at 11:28, X wrote:
Für mich ist erschreckend, dass sie zu solchen Schlussfolgerungen kommen, obwohl dies unsere Verfassung gar nicht zulässt. Daher: könnte es vielleicht sein, dass Sie ihre Meinung von jemand abgeschrieben haben, dem es nicht um Seriosität sondern um Stimmungsmache gegen die Demokratie in Österreich und in Europa ging?
LG X
On Mon, 2016-01-11 at 23:21Franz Gratzer wrote:
Sehr geehrte Person X!
“Für mich ist erschreckend, dass sie zu solchen Schlussfolgerungen kommen, obwohl dies unsere Verfassung gar nicht zulässt.”
Das ist leider ein schwaches Argument. Es wurden schon viele Unsinnigkeiten beschlossen, die später als verfassungswidrig wieder verworfen wurden. Und natürlich passiert das nur unter geeigneten Umständen.
Meinen Sie ernsthaft, dass eine Person in der selben Institution eine unabhängige richterliche Kontrolle ersetzen kann?
Und wollen Sie ernsthaft behaupten, dass diverse juristische ExpertInnen das alles bloß missverstehen und dem entsprechend unangemessene Kritik deponieren?
Mit freundlichen Grüßen
Franz Gratzer
On Tue, 2016-01-12 at 09:38, X wrote:
Ja, sie liegen hier leider vollkommen falsch! Die richterliche Kontrolle ist immer im Nachhinein. Wenn wir die im Vorhinein machen, wer kontrolliert dann danach??? So ist das Strafrecht seit Jahrzehnten aufgebaut und funktioniert perfekt! Und im Vorhinein werden die Massnahmen von einem rechtsschutzbeauftragten kontrolliert bzw. genehmigt dessen Bestellmodus eine noch viel höhere Kompetenz und Unabhängigkeit sichert als die eines Richters!!!
Nutze beschäftigen sie sich genau mit dem österreichischen Rechtssystem und übernehmen Sie bitte nicht Positionen die nur zur Destabilisierung Österreichs und der europäischen Union eingenommen wurden!!!LG X
Von meinem iPhone gesendet
On Tue, 2016-01-12 at 12:34, Franz Gratzer wrote:
Werte Person X,
“Die richterliche Kontrolle ist immer im Nachhinein.”
Ist es möglich, dass Sie tatsächlich so ahnungslos sind, wie das ihre Zeilen nahe legen oder verbreiten Sie absichtlich gezielte Fehlinformationen um Menschen zu verunsichern, die besorgt den verheerenden Entwurf zum Staatsschutzgesetz kritisieren?
Ich kenne Maßnahmen, die Grundrechte von BürgerInnen verletzten, die in Österreich in der Praxis nur stattfinden dürfen, nachdem unabhängige RichterInnen das genehmigt haben. (Es mag Ausnahmen bei Gefahr in Verzug geben, aber was Sie behaupten, ist allgemein schlicht Unsinn.)
“Wenn wir die im Vorhinein machen, wer kontrolliert dann danach??? So ist das Strafrecht seit Jahrzehnten aufgebaut und funktioniert perfekt!”
In welcher Scheinwelt leben Sie eigentlich? Was funktioniert perfekt? Trotz richterlicher Genehmigungspflicht treffen RichterInnen immer wieder völlig verrückte Entscheidungen, die dann aber wenigstens klar dokumentiert sind und so wenigstens im Nachhinein angefochten werden können.
Im Entwurf für das Staatsschutzgesetz soll der Rechtsschutzbeauftragte noch nicht mal zwingend konsultiert werden, sondern lediglich wenn die ÜberwachungsbeamtInnen, das für angebracht halten. Es ist für die entsprechenden BeamtInnen dann also ein Leichtes ihre Aktivitäten komplett geheim zu halten – also auch gegenüber der Prüfungsinstanz.
“Und im Vorhinein werden die Massnahmen von einem rechtsschutzbeauftragten kontrolliert bzw. genehmigt dessen Bestellmodus eine noch viel höhere Kompetenz und Unabhängigkeit sichert als die eines Richters!!!”
Unglaublich, was Sie da von sich geben. Wenn eine Istitution (in konkreten Fall das Innenministerium) zwei Personen anstellt, von denen eine die andere kontrollieren soll, dann erdreisten Sie sich wirklich zu behaupten, dass diese Konstellation mehr Unbabhängigkeit gewährleisten würde als wenn eine im Vorfeld unklare Person einer komplett unabhängigen Institution mit ganz anderen Interessen diese Kontrolle übernimmt?
“beschäftigen sie sich genau mit dem österreichischen Rechtssystem und übernehmen Sie bitte nicht Positionen die nur zur Destabilisierung Österreichs und der europäischen Union eingenommen wurden!!!”
Bitte beherzigen Sie Ihre eigene Empfehlung! Der Unsinn, den Sie mit unzähligen Rufzeichen flankiert von sich geben, spottet ja jeder Beschreibung.
Die Stellungnahme der in Ihren Augen anscheinend “destabilisierenden” RichterInnenvereinigung hilft vielleicht dabei:
Fassungslos,
Franz Gratzer
On Tue, 2016-01-12 at 13:30, X wrote:
Sorry, aber sie sollten sich wirklich besser informieren… Die Auswahl des Rechtsschutzbeauftragten erfolgt nicht durch das Bmi. Bitte erkundigen sie sich!!
Und zur richterlichen Kontrolle: es ist so wie ich sage mit einer einzigen Ausnahme und diese widerspricht der Rechtssystematik!
LG X
On Tue, 2016-01-12 at 15:24, Franz Gratzer wrote:
Person X,
Sie ignorieren die wesentlichen Fragen und weichen ständig auf unwichtige Details aus. Soll es mehrere Rechtsschutzbeauftragte geben, die einem anderen Ministerium unterstellt sind als die ermittelnden Beamten? (Wenn ja: Wo steht das?) Und werden diese Rechtsschutzbeauftragten zufällig ausgewählt oder soll es Personen geben, die fix bestimmten Bereichen zugeordnet sind?
Wenn Ihrer Meinung nach nur in eine einzige Ausnahme eine vorherige richterliche Kontrolle bei Eingriffen in die Privatssphäre von BürgerInnen vorsieht, dann scheint fast alles in der Praxis Relevante unter diese Ausnahmeregelung zu fallen.
Die Notwendigkeit audiovisuelle Überwachungsmaßnahmen gegen bestimmte Personen vorher richterlich absegnen zu lassen und die Verhängung von Untersuchungshaften sind also Ihrer Logik nach die selbe Ausnahme? Wie nennen Sie diese erstaunlich umfassende Ausnahme?
Franz Gratzer
On Tue, 2016-01-12 at 20:10, X wrote:
Es ist besser wir lassen es… Unsere Auffassungen gehen zu sehr auseinander…
LgX
On Tue, 2016-01-12 at 23:29, Franz Gratzer wrote:
Sehr geehrte Person X,
na vielleicht versuchen wir lieber einen Neustart?
Es tut mir leid, wenn ich in der Hitze des Gefechts grob in meiner Wortwahl war.
Wenn auch Sie an die Möglichkeit einer sachlichen Diskussion zum vermitteln von Standpunkten glauben, dann bin ich bereit es noch einmal neu zu versuchen. An sich sind ja nur Diskussionen mit Leuten sinnvoll, die andere Auffassungen vertreten, denn andernfalls ist es nur ein Bestätigungskreislauf ohne Potenzial für neue Einsichten.
Vielleicht können Sie mir die folgenden Fragen konkret beantworten:
- Wieso denken Sie, dass Datenschutzbeauftragte sogar bessere Kontrolle als unabhängige RichterInnen sein können? Und wieso wurde zusätzlich zur datschutzbeauftragten Person bei der Regelung für die Lüftung des Bankgeheimnisses noch eine Richterliche Kontrolle eingerichtet, wenn doch die Datenschutzperson ohnehin eine qualitativ bessere Arbeit leisten kann?
- Sehen Sie nicht auch das Problem, dass nur wenige Überewachungen jemals nachvollziehbar dokumentiert und kontrolliert werden wenn die jeweiligen BeamtInnen nach eigenem Ermessen entscheiden können ob sie die datenschutzbeauftragte Person überhaupt konsultieren sollten?
- Sehen Sie nicht auch das Problem, dass ein kritisches zivilgesellschftliches Engagement heikel sein kann, wenn Daten gesammelt und aufgehoben werden, die später vielleicht einmal missbraucht werden können, einfach weil sie da sind und eine große Motivation dafür bestehen kann?
- Worin konkret sehen Sie Irrtümer in der Kritik, die der AKVorrat in seiner Stellungnahme anmeldet?:
http://akvorrat.at/sites/default/files/Stellungnahme_PStSG_AAA.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Franz Gratzer
Fazit
Es ist offenbar nicht möglich alle Leute über vernünftige Argumente zu erreichen, aber wir haben zumindest die Chance unseren Teil dazu beizutragen in Zukunft nicht völlig unkontrolliert von einer beliebig geheim instrumentalisierbaren Behörde ausspioniert zu werden.
Bitte helft mit und kontaktiert unsere Vertretis im Parlament bzw. unterstützt die diesbezügliche Petition, falls Ihr das nicht schon getan habt!
Es ist im Übrigen in Betreffzeilen der E-Mails sicher empfehlenswert einschlägige Begriffe wie “Staatsschutzgesetz” oder “Überwachung” zu vermeiden, da die angeschriebenen Personen sicher schnell Mailfilter einrichten, die Nachrichten mit solchen Begriffen im Betreff automatisch von ihrem Posteingang fern halten.