Die vier (fünf) Freiheiten – Nur ausgedacht?
Ich habe bisher sehr selten erlebt, erinnern tue ich mich an keinen Fall, dass in der Auseinandersetzung um Freie Software die Tatsache verwendet wird, dass die vier (fünf) Freiheiten nicht einfach aus der Luft gegriffen sind, sondern ihnen technische Eigenschaften von Software entsprechen. Es gibt z.B. keinen technischen Grund, der das Kopieren von Software einschränkt.
Für unsere “Linux-im-Alltag”-Arbeit in Mülheim an der Ruhr habe ich deshalb einen Text verfasst, der dies genauer beschreibt. Er ist zu finden unter
Der Text richtet sich an Menschen ohne tiefere informationstechnische Kenntnisse. Für kritische Rückmeldungen bin ich dankbar.
In diesem Zusammenhang bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass im Vergleich von BSD-Lizenz und GPL nicht etwa die GPL die unfreiere Lizenz ist. Die GPL fordert, dass die vorhandenen technischen Eigenschaften von Software nicht eingeschränkt werden dürfen, die BSD-Lizenz lässt dies zu. Vergleiche ich das zum Beipsiel mit in Freiheit lebenden Tieren, fordert die GPL, dass der Tiger in Freiheit bleiben muss, die BSD-Lizenz lässt zu, dass er in einen Zoo gesperrt werden darf.
Bei Software ist das natürlich anders. Selbstverständlich gibt es legitime Gründe dafür, die Eigenschaften von Software zu beschneiden. Das sind aber immer Gründe, die keine technische Grundlage haben.