Unser von Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention zugesichertes Abwehrrecht zur Privatsphäre gegenüber dem Staat wird unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung seit Jahren weiter eingeschränkt. Die Begründungen für zusätzliche Einschränkungen werden mit mehr oder weniger geschickter, aber in jedem Fall irreführender Rhetorik vortragen, die zu selten als solche entlarvt wird. Überlegen Sie selbst.
Der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de Maizière, argumentierte in einer Rede am 20.1.2015, dass Verschlüsselung notwendig sei, damit wir, die Bevölkerung, uns sicher im Internet bewegen könnten. Trotzdem sollten Sicherheitsbehörden in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln. Er versuchte, diese Forderung nach unwirksamer oder umgehbarer Verschlüsselung durch eine Analogie aus der physischen Welt vernünftig erscheinen zu lassen: Wir alle schließen unsere Häuser ab, in die die Polizei unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen eindringen darf.
Diese Analogie ist aus mehreren Gründen irreführend:
- Das Eindringen in unsere Häuser erfolgt in begründeten Einzelfällen. Demgegenüber wird unsere Kommunikation im Internet von Geheim- und Nachrichtendiensten abgehört, gespeichert und analysiert, und zwar im Wesentlichen vollständig, hemmungslos und unkontrolliert, wie wir spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden wissen.
- Das Eindringen in unsere Häuser erfordert personellen Aufwand, was ein Vorgehen mit Verstand und Augenmaß erzwingt. (Dies ändert sich, je mehr Smartphones, Smart-TVs, Smart-Watches, smarte Brillen usw. wir als zusätzliche Augen und Ohren jenseits unserer Kontrolle einsetzen.) Demgegenüber laufen Spionage und Überwachung im Internet weitgehend automatisiert ab, was anlasslose Massenüberwachung unter Missachtung der Unschuldsvermutung ermöglicht.
- Das Eindringen in unsere Häuser ist für uns (meistens) erkennbar und damit anfechtbar. Demgegenüber finden Spionage und Überwachung im Internet hinterrücks statt. Welche Daten von wem zu welchen Zwecken erfasst werden, bleibt im Verborgenen und lässt uns keine Möglichkeit zu rechtsstaatlicher Gegenwehr.
Diese Unterschiede zwischen Überwachung in der physischen Welt und Überwachung im Internet erfordern, dass wir unsere Kommunikation verschlüsseln, wenn wir an Privatsphäre interessiert sind. Wenn „vertrauenswürdige“ staatliche Stellen diese Verschlüsselung umgehen können, dann werden das auch nicht vertrauenswürdige staatliche Stellen und andere Kriminelle schaffen. Das ist inakzeptabel.
Unser Bundesinnenminister steht mit seiner wirren Analogie leider nicht allein. In ähnlicher Weise behauptete Herr Troels Oerting, der Leiter des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, dass die verschlüsselte Kommunikation so ähnlich wirke wie der Kofferraum eines Autos, der bei einer Polizeikontrolle nicht geöffnet werden könne. Offenbar entgehen auch Herrn Oerting die fundamentalen Unterschiede (a) des begründeten Vorgehens im Einzelfall unter Personaleinsatz mit rechtsstaatlichen Abwehrmöglichkeiten und (b) der anlasslosen, automatisierten und unbemerkbaren Massenüberwachung ohne Möglichkeit zur Gegenwehr. Vermutlich dieser haarsträubenden Logik folgend forderte im Januar 2015 der Anti-Terror-Koordinator im Rat der Europäischen Union, Herr Gilles de Kerchove, die Hinterlegung kryptografischer Schlüssel. Höchst bedenklich.
Unser Bundesinnenminister ist auch an anderer Stelle zu schnell, um die Feinheiten der Realität angemessen zu würdigen. So behauptet er in seiner oben erwähnten Rede mit Bezug auf den Terroranschlag auf Charlie Hebdo:
Die Ereignisse in Paris verdeutlichen einmal mehr, dass wir gemeinsam handeln müssen, und zwar nicht nur im Bereich der so genannten „realen“ Welt. Das Handeln krimineller und terroristischer Bestrebungen findet genauso in der „virtuellen“ Welt statt […]
Die Ereignisse in Paris mögen vieles verdeutlichen, mit der virtuellen Welt hatten sie herzlich wenig zu tun. Die Attentäter waren verschiedenen staatlichen Stellen im Vorfeld bekannt, aber ihre Überwachung wurde zu früh beendet. Davon, dass die Täter verschlüsselt kommuniziert hätten, ist nirgends die Rede – auch nicht in der ministeriellen Rede. Dass er dieses Attentat dennoch zur Rechtfertigung der Umgehung von Verschlüsselung, unserer einzigen Waffe gegen anlasslose Massenüberwachung und andere Kriminalität im Internet, verwendet, ist ungeheuerlich.
Im Ausland ist die Lage nicht besser. So versprach Premierminister David Cameron seinen Landsleuten angesichts des Attentats in Paris, im Falle seiner Wiederwahl Terroristen keine sicheren Kommunikationsräume zu lassen. Dem Premierminister ist offenbar ebenso wie unserem Innenminister entgangen, dass das Attentat nichts mit sicherer terroristischer Kommunikation zu hatte. Darüber hinaus macht seine Aussage klar, wohin die Reise gehen soll: Wer unbekannten Terroristen keine sichere Kommunikation zugestehen will, darf niemandem sichere Kommunikation zugestehen. Von Ihnen und mir ist nicht auszuschließen, dass wir unbekannte Terroristen sind; daher müssen wir überwacht werden, und zwar überall, wo dies technisch machbar ist.
Momentan gibt es noch vergängliche, unaufgezeichnete, private Gespräche. In Familien, mit Wildfremden, zwischen ganz normalen und zwischen verrückten Menschen. Auch die Brüder Kouachi werden sich vor ihrem Anschlag auf Charlie Hebdo über ihre Pläne unterhalten haben. Hatten sie ein Recht auf private Gespräche? Haben wir, die wir anders als sie nicht in Terror-Camps ausgebildet worden sind, dieses Recht, oder wollen wir es uns nehmen lassen, Cameron folgend?
Bevor Sie urteilen, sei daran erinnert, dass die Gefahr, ein Terroropfer zu werden, verschwindend klein ist. Laut Zahlen der New York Times vom Juli 2013 starben seit 2005 jährlich 23 Amerikaner durch Terror. Dreiundzwanzig. Etwa doppelt so viele starben an Bienen- und Wespenstichen, 15-mal so viele durch Stürze von Leitern. In Deutschland gab es nach Angaben der Tagesschau im Januar 2015 bisher nur einen einzigen islamistischen Anschlag – und zwar im März 2011 mit zwei Todesopfern. Demgegenüber gibt es bei uns jährlich mehr als 3.000 Verkehrstote. An den Folgen von Alkoholmissbrauch sollen in Deutschland 74.000 Menschen pro Jahr sterben.
Bevor Sie urteilen, sei zudem daran erinnert, dass Terroristen in Europa und in den USA in den vergangenen Jahren regelmäßig im Vorfeld auffällig geworden sind und Sicherheitsbehörden vor ihren Untaten bekannt waren. Offenbar fehlte es an gezielter Überwachung, um Anschläge zu verhindern. Wer trotzdem vorgibt, die Situation durch anlasslose Massenüberwachung oder durch die Schwächung von Verschlüsselungstechniken verbessern zu können, sollte sich rechtfertigen müssen oder ausgelacht werden.
Haben wir also ein Recht auf vergängliche, unaufgezeichnete, private Gespräche? Im Grunde spielt die Antwort auf diese Frage zumindest für Kommunikation im Internet keine Rolle: Wenn Sie denken, dass Sie dieses Recht haben sollten, müssen und können Sie es sich nehmen. Sie dürfen Ihre Kommunikation nicht kommerziell orientierten Datenkraken anvertrauen, und Sie müssen Ihre Kommunikation verschlüsseln.
Verschlüsselung ist alternativlos. Im Januar 2015 sind Berichte hochrangiger europäischer Gremien erschienen, die dies nachdrücklich belegen. Zum einen empfiehlt der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats durchgängige Verschlüsselung zum Schutz unserer Privatsphäre. Zum anderen empfiehlt auch der Ausschuss für Technikfolgenabschätzung des EU-Parlaments den Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Anonymisierungsdiensten zum Schutz der Privatsphäre.
Ich rate Ihnen, für private Kommunikation nicht auf die Dienste bekannter Datenkraken zurückzugreifen, sondern freie Software zur Verteidigung Ihrer Grundrechte einzusetzen, insbesondere GnuPG zur E-Mail-Selbstverteidigung und Tor oder JonDo zur Anonymisierung im Internet.
Lassen Sie sich nicht in die Irre führen, sondern verteidigen Sie Ihre Grundrechte!