Interview über Interview-Rechtsprechung

Telepolis hat ein Interview mit Andreas Buske geführt. Der fällt am Landgericht Hamburg beeindruckend weltfremde Urteile zum Persönlichkeitsrecht in den Medien, insbesondere im Internet.

Und er gibt keine Interviews. 

In diesem Fall distanziere ich mich von diesem Interview und
bestreite, es jemals geführt zu haben.

Buske: Das bestreite ich ebenfalls. Ich bezweifle allerdings, dass Ihre
Distanzierung unseren Kriterien genügt.

Danke, dass Sie nicht mit uns gesprochen haben.

Buske: Gerne, jederzeit wieder nicht!

Schon beeindruckend, wohin sich die deutsche Rechtsprechung in den letzten Jahren so bewegt hat. <!–

 

[via netzpolitik.org]