Bundeskartellamt: Freie Software schützt den Wettbewerb
(Article originally published on netzpolitik.org)
Das Bundeskartellamt und das US-Justizministerium haben gestern den Verkauf von 882 Novell-Patenten genehmigt. Die Software-Monopolrechte gehen an eine Firmengruppe namens CPTN. Die wiederum besteht aus Microsoft, Oracle, Apple und EMC. Das Erfreuliche: Offenbar unter massivem Druck aus der Freie Software-Welt mussten sich die CPTN-Firmen offenbar auf Bedingungen einlassen, die den Wettbewerb durch Freie Software schützen sollen. In ihren Mitteilungen heben die Behörden nicht nur die Rolle Freier Software für den Wettbewerb hervor. Sie stellen auch klar, dass Patentklagen ebenso wettbewerbsfeindlich sein können wie “Fear, Uncertainty and Doubt”-Strategien.
Der Patentverkauf war Bestandteil der Übernahme des Softwareherstellers Novell durch eine Firma namens Attachmate, die Ende November 2010 verkündet wurde. Das Problem: Novell war schon lange im Unix-Geschäft aktiv, und durch die 2003 übernommene SuSE Linux AG auch an vielen Freie Software-Projekten beteiligt. Auch wenn die Liste der verkauften Patente noch immer unter Verschluss liegt, ist also zu vermuten, dass viele der von Novell patentierten Technologien auch in Freier Software umgesetzt sind. Bei der Free Software Foundation Europe hatten wir dem Bundeskartellamt kurz vor Weihnachten unsere Bedenken mitgeteilt, und Anfang April noch einmal eine Reihe von Fragen der Behörde beantwortet.
Unter dem Druck der Wettbewerbshüter haben die CPTN-Firmen sich unter anderem auf folgende Bedingung einlassen müssen: Alle 882 Patente sollen “unter der GNU General Public License Version 2 erworben werden, und unter der OIN-Lizenz” (“subject to the GNU General Public License, Version 2, a widely adopted open-source license, and the Open Invention Network (OIN) License”). Das ist zwar interpretierbar, soll aber wohl darauf hinwirken, dass die Patente in Freier Software ohne Einschränkungen umgesetzt werden dürfen. Darauf hatten FSFE und andere gedrungen.
Mit ihren Pressemitteilungen stellen das Bundeskartellamt und das US-Justizministerium klar, dass Freie Software und besonders die GNU GPL wichtig sind, um den Wettbewerb zu schützen:
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: “Auch ein Erwerb von Patenten kann im Einzelfall zu erheblichen wettbewerbsschädlichen Effekten führen. Wir haben deshalb die Auswirkungen des Verkaufs der Novell-Patente auch auf Open Source Software genau geprüft. Mit den vorgenommenen Änderungen tragen die Unternehmen den Bedenken hier in Deutschland und in USA Rechnung.”
Ein wichtiges Detail ist, dass das Bundeskartellamt nicht nur tatsächliche Patentklagen unter Umständen für wettbewerbsfeindlich hält. Auch das Drohen mit solchen Klagen, ein Kernbestandteil der “Fear, Uncertainty and Doubt”-Strategien proprietärer Anbieter, kann den Wettbewerb durch Freie Software einschränken:
“Die Bedenken bezogen sich vor allem auf die Märkte für Betriebssysteme sowie für Virtualisierungssoftware, auf denen Microsoft bzw. EMC/VMware mindestens marktstark sind. Auf diesen Märkten besteht grundsätzlich gegenüber kleineren Wettbewerbern die Möglichkeit sogenannter FUD-Strategien („Fear, Uncertainty, Doubt“), die mit Hilfe von Patentklagen betrieben werden. Hierauf hatten auch zahlreiche Beschwerden, insbesondere aus der Open Source Community, hingewiesen.”
Insgesamt ist das eine starke Anerkennung für die Rolle, die Freie Software für den Wettbewerb spielt. Das wird auch in zukünftigen Debatten eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, das Verhalten grosser Hersteller unfreier Software wettbewerbsrechtlich zu bewerten. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Bei der FSFE hoffen wir, bald mehr über die Einzelheiten der CPTN-Verträge zu erfahren. Das US-Justizministerium wird die Umsetzung der Verträge weiterhin mit scharfem Auge verfolgen.