Abgelehnte IFG-Anfrage an den BND

Jemand hat eine Anfrage an den BND gestellt.

[…] Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie lautete der Name der Bundesnachrichtendienstes? […]

Die Antwort des BND war dann:

“[…] Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG.
Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. […]

Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden. […]”