Abgelehnte IFG-Anfrage an den BND
Jemand hat eine Anfrage an den BND gestellt.
[…] Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lautete der Name der Bundesnachrichtendienstes? […]
Die Antwort des BND war dann:
“[…] Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG.
Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. […]Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden. […]”