“Öffentlicher Sektor: EU-Parlament beschließt Richtlinie für barrierefreies Web”

“Öffentliche Stellen müssen Webseiten und Apps künftig für blinde, gehörlose und schwerhörige Menschen leichter zugänglich machen. Behinderten und alten Menschen sollen so einfacher am E-Government teilnehmen können.” So, und jetzt beschließen wir bitte auch noch, dass alle Menschen nur noch Freie Software benutzen und dann können wir uns wieder wichtigeren Problemen zuwenden.

Abgelehnte IFG-Anfrage an den BND

Jemand hat eine Anfrage an den BND gestellt. […] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lautete der Name der Bundesnachrichtendienstes? […] Die Antwort des BND war dann: “[…] Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes Read more »